Allgemeine Geschäftsbedingungen von Apartments La Rives
Unsere Stornobedingungen, die Reiserücktrittversicherung und weitere wichtige Informationen für einen sorglosen Urlaub in Gröden in den Ferienwohnungen La Rives.
Bezahlung
Ihre Rechnung können Sie in bar, per Scheck oder mittels Banküberweisung begleichen. Wir nehmen keine Kredit- und Bankomatkarten an.
Stornobedingungen
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, bitten wir Sie uns rechtzeitig zu informieren. Storno klingt unangenehm und ist es auch für Sie, wie für uns.
- Bei Stornierungen bis 2 Monate vor Anreise wird eine Stornogebühr (30% des Gesamtbetrages) einkassiert, falls keine neuen Gäste gefunden werden.
- Bei Stornierungen bis 1 Monat vor Anreise stellen wir 50% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung, falls keine neuen Gäste gefunden werden.
- Ab 14 Tagen vorher verrechnen wir 90% des gebuchten Wohnungspreises, falls keine neuen Gäste gefunden werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, sowie für nicht belegte Betten den vollen Wohnungspreis berechnen müssen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktrittversicherung
Damit Sie den Urlaub unbeschwert genießen können, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Ganz einfach Prämie berechnen und buchen über: Europäische Reiseversicherung.
Für Raucher
Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. Wir ersuchen Sie nur auf dem Balkon oder auf der Terrasse zu rauchen.
Tiere
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Haustiere erlauben.
An- und Abreise
Wir machen unsere Gäste darauf aufmerksam, dass die Ferienwohnungen am Anreisetag ab ca. 14.00 Uhr zur Verfügung stehen und am Abreisetag bis 9.30 Uhr wieder zu übergeben sind. Danke!
Endreinigung
Wir freuen uns, wenn unsere Gäste die Wohnungen sauber hinterlassen und belohnen Sie damit, dass wir keine Endreinigung berechnen.
Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.